26.02.

Tutorial: Designschutz - Was ist beim Schutz des "Look & Feel" zu beachten?

Die ästhetische Erscheinungsform - Gestalt, Farbe, Form – kann als gewerbliches Schutzrecht angemeldet werden. Dieses Schutzrecht würde früher als Geschmacksmusterschutz bezeichnet.

Rechtsanwalt Christoph Vischer, LL. M. aus der Kanzlei Weickmann & Weickmann bietet dir einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups stellen:

  • Was ist als Design schützbar?
  • Gilt der Designschutz auch für Software bzw. macht dieser Sinn?
  • Welchen Nutzen habe ich durch eine Anmeldung?
  • Wie stark ist das Schutzrecht?
  • Wie bereite ich die Designanmeldung vor?
  • Welche Unterstützung bieten Markenanwälte?
  • Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Referent:
Christoph Vischer, Rechtsanwalt, LL.M.
Weickmann & Weickmann, Patent- und Rechtsanwälte PartmbB

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26.02.26
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