Vertrieb rechtssicher gestalten

Das Vertriebsrecht befasst sich mit dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen. Es regelt insbesondere die Beziehungen zwischen Hersteller, Lieferanten, Händler und Endkunden sowie die Gestaltung von Vertriebsverträgen.

Vertriebsverträge sind für Unternehmen das Mittel, um die Bedingungen, zu welchen der Vertrieb ihrer Waren und Dienstleistungen erfolgen soll, festzulegen und das Verhältnis zu Vertriebspartnern zu regeln. Durch Vertriebsverträge können Unternehmen die Wahrung eigener Interessen sicherstellen.

Für Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen vertreiben, ist es dabei unabdingbar, sich insbesondere mit den nachfolgenden Fragestellungen zu befassen:

Wie soll der Vertrieb eigener Waren und Dienstleistungen erfolgen? Welche Vertriebsformen gibt es und welche Vertriebsform ist die passende?

Erforderlich ist dafür eine Auseinandersetzung mit den verschiedenen Vertriebsformen. Unterschieden wird dabei in erster Linie zwischen Eigen- und Fremdvertrieb. Bei dem Eigenvertrieb erfolgt der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen direkt an die Endkunden, hingegen ist bei dem Fremdvertrieb ein (selbständiger) Dritter bei dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen an Endkunden zwischengeschaltet. Der Fremdvertrieb erfolgt typischerweise unter Einsatz von Handelsvertretern, Vertragshändlern und Kommissionären oder durch Franchising. Es ist ratsam, sich bereits so früh wie möglich mit den verschiedenen Vertriebsformen sowie den jeweiligen Vor- und Nachteilen auseinanderzusetzen, um die passende Vertriebsform zu wählen. Die Vertriebsform ist mitunter ein entscheidender Faktor dafür, wie erfolgreich der Vertrieb eigener Waren und Dienstleistungen ist. Eine spätere Änderung der Vertriebsform ist möglich und manchmal auch erforderlich, es erspart jedoch viel Zeit und Aufwand, wenn es gelingt, auf Anhieb die passende Vertriebsform zu wählen.

Zu welchen Bedingungen soll der Vertrieb eigener Waren und Dienstleistungen erfolgen?

Unternehmen sollten frühzeitig festlegen, zu welchen Bedingungen der Vertrieb eigener Waren und Dienstleistungen erfolgen soll. Bei diesen Bedingungen handelt es sich insbesondere um Lieferbestimmungen, zu welchen Regelungen im Hinblick auf Versandkosten sowie Transport- und Verpackungsbestimmungen zählen, Preis- und Zahlungsbestimmungen, Kündigungs- und Vertragslaufzeitbestimmungen, Vergütungsbestimmungen im Hinblick auf Vertriebspartner sowie Bestimmungen zur Streitbeilegung. Wird als Vertriebsform der Fremdvertrieb gewählt, ist es außerdem ratsam, mit Handelsvertretern, Vertragshändlern, Kommissionären oder Franchisenehmern die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie die Verantwortlichkeiten ausdrücklich zu vereinbaren.

Diese Bedingungen, zu welchen der Vertrieb der Waren und Dienstleistungen erfolgen soll, können insbesondere in Vertriebsverträgen auf verbindliche Weise festgelegt werden. Es ist dabei möglich, diese Bedingungen bei jedem Vertragsschluss individualvertraglich neu auszuhandeln oder sie, wenn sie für mehrere Verträge gelten sollen, in Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) aufzunehmen, die in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen werden. Werden etwaige Bedingungen in AGB aufgenommen, so ist nicht nur auf die wirksame inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen AGB-Bestimmungen, sondern auch auf eine wirksame Einbeziehung der AGB in das jeweilige Vertragsverhältnis zu achten.

Osborne Clarke

Das Venture-Capital-Team von Osborne Clarke zählt zu den führenden in Deutschland. Es berät Startups wie Investoren in allen Phasen von der Unternehmensgründung bis zum Ausstieg. Die Mandanten profitieren dabei von der Expertise in Industriesektoren wie Digital Business, Life Science & Health Care oder Clean Tech. Die Kanzlei berät u.a. bei Unternehmens- und Kapitalstrukturierung, Umsetzung von Beteiligungsprogrammen, Verhandlung von Management-Vereinbarungen und Exit-Transaktionen jeglicher Art.

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Welche Haftungsrisiken und Verantwortlichkeiten bestehen? Wie können diese ausgeschlossen oder zumindest eingeschränkt werden?

Nach dem Gesetz können Unternehmen erheblichen Haftungsrisiken sowie Ansprüchen von Kunden und auch von Vertriebspartnern ausgesetzt sein. Es handelt sich dabei insbesondere um Gewährleistungsansprüche im Hinblick auf vertriebene Waren und Dienstleistungen, die Haftung nach spezielleren Gesetzen wie dem Produkthaftungsgesetz und/oder Gesetzen, die sich auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen beziehen, sowie um Ausgleichs- oder Entschädigungsansprüche von Vertriebspartnern. Mögliche Ansprüche sowie etwaige Haftungsrisiken sollten vertraglich ausgeschlossen oder zumindest so weit wie möglich eingeschränkt werden.

Welche gesetzlichen Regelungen und Vorgaben sind zu beachten, wenn Waren und Dienstleistungen im Inland und vielleicht auch im Ausland vertrieben werden?

Es ist zu beachten, dass manche Waren und Dienstleistungen bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, um überhaupt vertrieben werden zu dürfen. Diese Anforderungen ergeben sich unter anderem aus produktspezifischen Gesetzen oder dem Produktsicherheitsrecht. Dabei sind auch Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union zu beachten, die Unternehmen im Hinblick auf den Vertrieb bestimmter Waren und Dienstleistungen besondere Pflichten auferlegen, wie zum Beispiel Kennzeichnungspflichten. Von großer Bedeutung sind bei dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen außerdem die Bestimmungen des Kartell- und Wettbewerbsrechts. Es ist von Unternehmen sicherzustellen, dass ein freier Wettbewerb gewährleistet und Kartellbildung verhindert wird, kein Missbrauch von Marktmacht erfolgt sowie Verbraucherinteressen geschützt werden. Diese wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen sind insbesondere bei der Ausgestaltung von Vertriebsverträgen zu beachten. Wettbewerbs- und kartellrechtliche Verstöße können bei Preisabsprachen, Exklusivitätsvereinbarungen, Wettbewerbsverboten oder Vereinbarungen über die Aufteilung von Vertriebsgebieten, beispielsweise zwischen Lieferanten und ihren Vertriebspartnern, vorliegen. Soll der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen nicht nur im Inland erfolgen, sind zudem die rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Ziellandes zu beachten. Das Vertriebsrecht kann von Land zu Land Abweichungen aufweisen. Zu beachten sind im Hinblick auf das jeweilige Zielland außerdem das dort geltende Wettbewerbs- und Kartellrecht, zoll- und steuerrechtliche Vorschriften sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum geistigen Eigentum.

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