Bild by LfA

LfA Förderbank Bayern hilft Unternehmen mit Krediten und Risikoübernahmen

Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Liquiditätshilfen durch Kredite und Risikoübernahmen. 

Darüber hinaus stehen Gründern, auch in der gegenwärtigen Situation, die speziell auf die Umsetzung ihrer Geschäftsideen zugeschnittenen Finanzierungsangebote zur Verfügung.

Sonderprogramme 2020

Kleinunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern können für Investitionen und Betriebsmittel den neuen „LfA-Schnellkredit“ beantragen. Der Kredit ist mit einer 100-prozentigen Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern ausgestattet, es erfolgt keine Risikoprüfung durch die Hausbank. Unternehmen mit 1 bis 5 Beschäftigten erhalten bis zu 50.000 Euro, Unternehmen mit 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 100.000 Euro. Der Höchstbetrag ist um ggf. bereits erhaltene oder beantragte Soforthilfen zu reduzieren. Der Kreditbetrag darf maximal 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 betragen. Der Schnellkredit mit einem einheitlichen Zinssatz von 3 Prozent und Laufzeiten von 5 und 10 Jahren kann beantragt werden, sofern das Unternehmen seit mindestens 01.10.2019 am Markt ist, zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten nach EU-Definition war und im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt hat (bei Unternehmen, die nicht den ganzen Zeitraum aktiv waren, gilt ein entsprechend kürzerer Zeitraum).

Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz bis einschließlich 500 Millionen Euro und freiberuflich Tätige steht der „Corona-Schutzschirm-Kredit“ mit besonders günstigen Endkreditnehmerzinsen und einer obligatorischen 90-prozentigen Risikoentlastung für die Hausbanken zur Verfügung. Es können sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel finanziert werden. Antragsberechtigt sind auch hier Unternehmen, die zum Stichtag 31.12.2019 noch nicht in Schwierigkeiten waren. Flexible Laufzeiten bis zu 6 Jahren, Tilgungsfreijahre sowie ein vereinfachtes Bearbeitungsverfahren bei Fällen mit einem LfA-Risiko bis 500.000 Euro schaffen zusätzliche Verbesserungen für die Betriebe. Der Darlehensmindestbetrag beträgt 10.000 Euro, der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 30 Millionen Euro.

Für langfristige Konsolidierungen und Umschuldungen stehen weiterhin der Universalkredit und der Akutkredit der LfA zur Verfügung.

Für bestehende LfA-Darlehen bietet die LfA zudem eine einfache und schnelle Lösung zur Aussetzung von Tilgungsraten an, die ebenfalls über die Hausbanken in einem einfachen Verfahren bei der LfA beantragt werden kann. Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit, das bisherige Stundungsverfahren der LfA zu nutzen.

Überdies übernimmt die LfA Bürgschaften mit einem auf 90 Prozent erhöhten maximalen Bürgschaftssatz. Das vereinfachte und beschleunigte Bearbeitungsverfahren bei Haftungsfreistellungen mit einem LfA-Risiko bis zu 500.000 Euro gilt nun in gleicher Weise auch für Bürgschaften. Der Zugang zu Betriebsmittelbürgschaften wurde erleichtert.

Persönliche Förderberatung

LfA München
Tel. 089 / 21 24 - 10 00

LfA Nürnberg
Tel. 0911 / 810 08 00

LfA Hof 
Tel. 09281 / 14 00 23 0

Zudem finden in den bayerischen Regierungsbezirken regelmäßig Beratungssprechtage statt.

www.lfa.de

Vorteile für Gründer

Speziell auf Gründer zugeschnitten ist der Startkredit. Mit ihm ist eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent des Vorhabens möglich, das heißt auch ohne Eigenkapital. Der Startkredit bietet dazu sehr günstige Zinssätze, flexible und lange Darlehenslaufzeiten von bis zu 20 Jahren sowie tilgungsfreie Anlaufjahre – das schafft Planungssicherheit und schont die Liquidität in der Anfangsphase.

Mit dem Innovationskredit 4.0, speziell zur Förderung von innovativen Vorhaben und Unternehmen sowie von Digitalisierungsprojekten, profitieren auch neu gegründete Unternehmen von sehr attraktiven Zinsen sowie darüber hinaus einem Tilgungszuschuss, der den Rückzahlungsbetrag des Kredits reduziert. Zusätzlich zum Innovationskredit 4.0 kann ein Förderzuschuss der KfW in Höhe von bis zu 3 % des Kreditbetrags beantragt werden.

Ebenso wie die Sonderprogramme 2020 werden der Startkredit und der Innovationskredit 4.0 über die Hausbank des Unternehmers beantragt und ausgezahlt. Bei nicht ausreichenden Sicherheiten – häufig eine der größten Finanzierungshürden für Gründer – kann die LfA auch hier mit einer Haftungsfreistellung den Kreditzugang erheblich erleichtern.

Neben Fremdkapital stellt die LfA den bayerischen Gründern auch Eigenkapital über Beteiligungsgesellschaften aus der LfA-Gruppe zur Verfügung. Die LfA-Tochter Bayern Kapital finanziert junge und innovative Technologieunternehmen von der Seedphase bis hin zur Wachstumsphase mit Venture Capital. Bei Existenzgründern im Handel, Handwerk, in der Industrie oder im Dienstleistungsbereich hilft die LfA gemeinsam mit der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft BayBG, ebenfalls ein Unternehmen der LfA-Gruppe.

Von |