Sozialversicherung für Gründer

Die wichtigsten Informationen zur eigenen sozialen Absicherung und die ersten Schritte in die Selbstständigkeit

Für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit sind neben einer guten Geschäftsidee und einem guten Businessplan auch Kenntnisse in der Sozialversicherung wichtig.

2023 beschäftigten Startups in Deutschland durchschnitt­lich mehr als 18 Mitarbeitende und haben damit als Arbeitgeber einige Pflichten im Rahmen der Sozialversicherung.

Doch nicht erst bei der Beschäftigung der ersten Mitarbeitenden ist Sozialversicherung ein relevantes Thema, auch die soziale Sicherheit der Gründenden selbst sollte oberste Priorität haben. Die AOK Bayern hilft dabei, wichtige Entscheidungen für Krankheitsschutz und Alterssicherung zu treffen – für die Gründenden selbst und als Arbeitgeber für die Mitarbeitenden.

Schritte in die Selbstständigkeit

Schritte in die Selbstständigkeit

Wer sich selbstständig macht und einen Betrieb neu gründet, startet bei null. Einige erste Entscheidungen wie beispielsweise die Rechtsform des neuen Unternehmens haben bereits Einfluss auf spätere sozialversicherungsrechtliche Entscheidungen.

Formalitäten, bevor es losgehen darf

Schon vor dem ersten Arbeitstag des ersten Mitarbeitenden stehen einige Formalitäten mit Bezug auf die Sozialversicherung an, wie beispielsweise

  • Ausstellung eines Gewerbescheins
  • Vergabe einer Betriebsnummer
  • Meldung bei der Berufsgenossenschaft (BG) und Erhalt der Unternehmensnummer
  • Anmeldung (der Beschäftigten) bei der Krankenkasse und
  • Eintragung ins Handelsregister.

Neben diesen Formalitäten sind der Kontakt zum Finanzamt und das Ausloten von Fördermöglichkeiten für die Existenzgründung unerlässlich.

Eine gute Beratung ist das A und O für die Wahl der passenden Rechtsform, notwendiger Versicherungen und möglicher Förderungen. Hilfestellung geben unter anderem Rechts- oder Steuerberatungen, die zuständige Kammer und die AOK Bayern.

Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

Selbstständig statt arbeitslos: Wer den Schritt in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus wagt, kann von der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit dem Grün­dungszuschuss gefördert werden.

Der Gründungszuschuss kann insgesamt bis zu 15 Monate gezahlt werden und ist in zwei Phasen unterteilt:

Phase 1: Für die Dauer von sechs Monaten wird der Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds gezahlt, zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro als Zuschuss für die soziale Absicherung.

Phase 2: Wird die Existenzgründung bzw. die Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen nachgewiesen, kann für weitere neun Monate 300 Euro monatlich für die sozi­ale Absicherung gezahlt werden.

Anträge sind vor der Aufnahme einer selbst­ständigen Tätigkeit bei der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

Soziale Absicherung für Selbstständige

Wer abhängig beschäftigt ist, soll unter besonde­rem Schutz stehen und ist deshalb im Regel­fall versicherungspflichtig in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung. Selbststän­dige sind dagegen in weitaus höherem Maß selbst für ihre soziale Absicherung verant­wortlich.

Die Rechtsform des Unternehmens und deren Auswirkung auf die Sozialversicherung

In der Praxis sind die Kriterien für die Abgrenzung Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit nicht immer eindeutig ausgeprägt.

Bei der Beurteilung kann bereits die Rechtsform eines Unter­nehmens Hinweise auf den sozialrechtlichen Status der handelnden Personen geben.

Häufig bestehen Zweifel, ob mitarbeitende Gesellschafter in abhängiger, versicherungs­pflichtiger Beschäftigung stehen oder nicht. Entscheidende Kriterien für die Beurteilung dessen ergeben sich aus der Gesellschafts­form, der Ausgestaltung des Vertrags und den tatsächlichen Verhältnissen. Bei der Beurteilung wird geprüft, ob die betreffende Person durch ihre Stellung im Unternehmen die Entscheidungen zur Führung der Geschäfte maßgeblich beeinflussen kann oder nicht. Die Prüfung, ob gegebenenfalls ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht, ist immer im konkreten Einzelfall vorzunehmen.

Klarer sind die Fragen nach der Unternehmereigenschaft der handeln­den Personen einer Personengesellschaft zu beantworten. Da diese bis in ihr Privatver­mögen hinein für Verluste des Unternehmens haften, ist hier das Risiko so deutlich ausge­prägt, dass von vornherein eine abhängige Beschäftigung bei der Gesellschaft ausschei­det. Bei Einzelunternehmen trägt allein die Inhaberin oder der Inhaber das Unternehmer­risiko und haftet uneingeschränkt mit dem Privatvermögen. Es liegt damit keine abhän­gige Beschäftigung und somit auch keine Versicherungspflicht vor.

Selbstständige: gesetzlich oder privat krankenversichern?

Selbstständige können entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern.

Sowohl in der gesetzlichen Krankenversiche­rung (GKV) als auch in der privaten Kranken­versicherung (PKV) schließen sich Menschen zu Gemeinschaften zusammen, um einen gegenseitigen Risikoausgleich zu schaffen, zum Beispiel bei Krankheit.

Die angebotenen Leistungen der GKV sichern unabhängig vom Einkommen für alle Mitglieder der Solidar­gemeinschaft ein gleich hohes Niveau der gesundheitlichen Betreuung. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden dabei zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und von den Beschäftigten aufgebracht. Dabei gel­ten gesetzlich festgelegte Beitragssätze, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Als selbstständige Person zahlst du in der GKV deinen Beitrag allein. Bei­träge werden von deinen Einnahmen maximal bis zur monatlichen Beitragsbemessungs­grenze von 5.175 Euro berechnet. Bei Gründenden berücksichtigt die AOK dabei, aber dass besonders in der Anfangsphase die Ein­künfte noch nicht „in den Himmel wachsen“. So orientiert sie sich bei der Berechnung der Beiträge zunächst am tatsächlichen (voraus­sichtlichen) Einkommen. Liegen für die abgelaufenen Jahre die Ein­kommensteuerbescheide vor, werden die zunächst vorläufig ermittelten Beiträge an die tatsächlichen Einkommensverhältnisse im jeweiligen Jahr angepasst. Familienangehörige werden in der GKV unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen kostenfrei mitversichert, Leistungen werden für die gesamte Familie mit der elektronischen Gesundheitskarte nach dem Sachleistungsprinzip direkt von der AOK Bayern übernommen.

Anders sieht es in der PKV aus. Hier richtet sich die Versicherungsprämie (Beitrag) nach dem finanziellen Risiko, das das PKV-Unter­nehmen durch den Abschluss des Versiche­rungsvertrags übernimmt. Soziale Aspekte und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der versicherten Person werden zunächst nicht berücksichtigt. Prämienbeeinflussend sind neben dem Leis­tungstarif im Gegensatz zur GKV noch besondere Risiken von Versi­cherten, zum Beispiel Alter, Gesundheits­zustand und mögliche Vorerkrankungen. Für Familienangehörige sind eigene Prämien zu zahlen, womit sich der gesamte Beitrag zur PKV deutlich erhöht. Privatversicherte gehen bei ambulanten Behandlungen grundsätzlich in Vorkasse. Je nach Rechnungsbetrag kann dies zu einer finanziellen Belastung führen, ehe der Versicherer die Kosten erstattet hat.

Wichtig zu wissen: Bei Abschluss der eigenen Krankenversicherung sollte man unbedingt auch an später denken. Mit fortschreitendem Alter steigen die Gesundheitsausgaben. Während in der umla­gefinanzierten GKV dieser Aspekt solidarisch abgefedert wird, gibt es in der PKV individu­elle Altersrückstellungen die in der vorherigen Versicherungszeit aufgebaut werden müssen.

Eine spätere Rückkehr von einer PKV in die GKV ist dabei nahezu ausgeschlossen. Die Entscheidung zwischen GKV und PKV ist daher quasi eine Entscheidung fürs Leben und will deshalb wohlüberlegt sein.

Die AOK garantiert kompetente und individuelle Beratung - wann immer sie gebraucht wird. Die richtigen Ansprechpartner findest du unter www.aok.de/fk/kontakt

Rentenversicherung und Altersvorsorge

Selbstständige sind grundsätz­lich für ihre Altersvorsorge allein zuständig. Jedoch bestehen Mög­lichkeiten einer gesetzlichen Ren­tenversicherung. Dazu solltest du rechtzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung in den regio­nalen Servicestellen sprechen. Rentenversicherungspflichtig sind sogenannte arbeitnehmerähnliche Selbstständige.

Arbeitslosen- und Unfallversicherung

Auch Selbstständige können sich unter bestimmten Voraussetzungen für den Fall der (wieder) eintreten­den Erwerbslosigkeit absichern. Beratung dazu bietet die Bundesagentur für Arbeit.

Interessant für Arbeitgeber: Die BA unterstützt in vielen Fällen die Einstellung von Beschäftigten zum Beispiel mit Lohnzuschüssen.

Selbstständige sind nur im Ausnahmefall automatisch gesetzlich unfallversichert. Eine freiwillige Unfallversicherung kann über die zuständige Berufsgenossenschaft beantragt werden und sollte am besten bereits vor der Gewerbeanmeldung besprochen werden. Informationen zur Zuständigkeit gibt es bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche­rung (DGUV) unter der Telefonnummer 08006050404 oder unter: dguv.de

Und für die Mitarbeitenden im Startup: Für Beschäftigte besteht eine gesetzliche Unfallversicherung (UV). Die Beiträge dafür zahlt der Arbeitgeber allein. Zuständig sind die im Spitzenverband DGUV orga­nisierten Träger der UV. Die AOK arbeitet eng mit den UV-Trägern zusammen und bietet interessante Maßnahmen für dein Betriebliches Gesundheitsmanagement an.

Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Sozialversicherung

Der Sprung in die Selbstständigkeit will gut vorbereitet sein. Das gilt auch für den bei der Existenzgründung wesentlichen Bereich der Sozialversicherung. Denn nun übernimmt man nicht nur die Verantwortung für den eigenen wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch für die Beschäftigten.

Mit der Einstellung von Mitarbeitenden gehen eine Reihe von Arbeitgeber­pflichten einher, wie zum Beispiel:

  • Beurteilung von Versicherungs­pflicht zur Sozialversicherung
  • Führung von Entgeltunterlagen
  • Entgeltfortzahlung an erkrankte Beschäftigte
  • Abgabe von Meldungen zur Sozial­versicherung
  • Berechnung, Nachweis und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung

Bei der Erfüllung dieser Aufgaben ist eine Fülle von Vorschriften zu beachten.

Mehr zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur eigenen sozialen Absicherung und den ersten Pflichten als Arbeitgeber gibt die AOK Bayern mit dem Tutorial „Mitarbeitende beschäftigen im Startup – erste Schritte in die Selbstständigkeit und bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden“ am 21. März 2024 von 13:30 – 14:30 Uhr.

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