31.03.

Fachtutorial: Steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung - auch für Startups und junge Unternehmen?

Seit 2020 haben alle forschenden und in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen einen Anspruch darauf, für Forschungs- und Entwicklungsleistungen steuerliche Förderung zu beantragen (Forschungszulagengesetz – FzulG). Der Antrag wird – anders als bei den meisten anderen staatlichen Förderungen – beim Finanzamt eingereicht. Das Finanzamt zahlt die Förderung aus, unabhängig davon, ob das berechtigte Unternehmen bereits Gewinne ausweist.


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Claudia Jenewein und Frank Kabisch vom Steuerteam Landsberg & München Steuerberatungsgesellschaft geben Einblicke und Tipps zu diesem neuen Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

  • Was wird gefördert und in welcher Höhe, mit welchem Anteil?
  • Wer beurteilt die Förderfähigkeit?
  • Kann auch unternehmensexterne Forschung & Entwicklung gefördert werden?
  • Welche Unterstützung kann der Steuerberater hierbei leisten?
  • Wie wird die Förderung ausbezahlt?
  • Gibt es bereits Erfahrungswerte?

Referent*in:
Claudia Jenewein, Steuerberaterin,
Frank Kabisch, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

[ Steuerteam Landsberg & München ] </br> + + + Hinweis: + + +</strong>
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Datum & Uhrzeit

31.03.23
13:30 - 14:30 Uhr

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